Dr. med. Cora Pfisterer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

IGe-Leistungen

Stand:

Gynäkologische Fragestellungen und Schwangerschaftsverhütung

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Gynäkologischer Ultraschall

Der gynäkologische Ultraschall ist zur Abklärung von krankhaften Veränderungen der Genitalorgane oder deren Verlaufsbeuteilung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Gynäkologische Ultraschall

Darüber hinaus kann dieser Ultraschall bei vielen anderen Fragestellungen im Rahmen einer Selbstzahlerleistung nutzbringend eingesetzt werden.

In bestimmten Fällen ist diese Sonographie im Rahmen der Kinderwunschberatung bei der beschwerdefreien Frau zum Ausschluß von Gebärmutterfehlbildungen (Septierung), Verformungen, Myomen, oder auch zur Bestimmung des Ovulationszeitpunktes sinnvoll.

Er eignet sich zur individuellen Beratung der Auswahl eines intrauterinen Verhütungssystems (zum Beispiel „Spirale“). Besonders bei Frauen, die noch keine Kinder geboren haben und bei Zustand nach Operationen sowie bei bekannten Anomalien (Fehlbildungen, Myome, Narben), kann die Gebärmutterhöhle, deren Größe und gegebenenfalls Verformungen besser beurteilt werden. Damit kann im Vorfeld der Einlage eines Verhütungssystems geschaut werden, ob die anatomischen Voraussetzungen ausreichend sind.

Trägerinnen eines intrauterinen Verhütungssystems („Spirale“, „Ball“, „Kette“) sollten in regelmäßigen Abständen die korrekte Lage des System überprüfen lassen um eine „Fehllagerung“ und damit möglicherweise einhergehendem Funktionslust frühzeitig zu erkennen.

Wenn Sie zu den Frauen gehören, die insbesondere stammbetont adipös sind, ist die genitale Tastuntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge in ihrer Aussage eingeschränkt. Hier ist eine zusätzliche Sonographie als Ergänzung sinnvoll.

Natürlich können Sie sich einfach jederzeit wünschen einen Ultraschall der Genitalorgane in Ergänzung zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen, auch wenn keine dieser Konstellationen vorliegt.

Weitere Hinweise zu diesem Untersuchungsverfahren findet Sie unter Gynäkologischer Ultraschall in der erweiterten Krebsvorsorge.

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Einlage, Wechsel, Entfernung von intrauterinen Verhütungssystemen

Seit langem stellen intrauterine Verhütungssysteme eine sinnvolle und sichere Alternative zur „Pille“ im Rahmen der Schwangerschaftsverhütung dar.

Hier gibt es hormonelle und nicht hormonelle Varianten sowie verschiedene Formen („klassische Spirale“ in T-Form, Verhütungskette, Verhütungsball). Diese Verfahren sind für drei beziehungsweise fünf Jahre Verhütungsdauer konzipiert.

Aufgeschnittenes Gebärmuttermodel mit intrauterinen Verhütungssystem

Ich möchte Sie dazu individuell beraten, ob ein intrauterines System für Sie in Frage kommt. Es sollte an Ihre Wünsche und Pläne sowie Ihre anatomischen Gegebenheiten und gegebenenfalls vorhandenen Begleiterkrankungen angepasst sein. Dazu ist in manchen Fällen auch ein zusätzlicher gynäkologischer Ultraschall notwendig. (Nähere Informationen zu dieser Untersuchung finden Sie unter Gynäkologischer Ultraschall.) Dadurch kann schon im Vorfeld eine Beratung und Abwägung stattfinden, ob eine intrauterine Verhütungsmethode anatomisch und körperlich für Sie empfehlenswert ist.

Hormonelle Verhütungssysteme haben je nach Hormongehalt neben der Verhütungswirkung meist noch einen blutungsregulierenden Effekt, der von vielen Frauen gewünscht wird. Hormonelle und nicht hormonelle Verhütungssysteme unterscheiden sich weiterhin im Hinblick auf das Blutungsverhalten, die Infektionshäufigkeit, die Expulsionsrate und den Einfluß auf Menstruationsbeschwerden.

Die Einlage von Verhütungsspiralen führen wir unter Anwendung von schmerzlindernden Medikamenten durch. Dadurch ist dieser Eingriff problemlos ambulant durchführbar.

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Brustultraschall

Der Brustultraschall (Mammasonographie) ist bei bestimmten medizinischen Situationen fester Bestandteil der Diagnostik (z. B. bei einem Tastbefund in der Brust, Entzündung der Brust). In diesem Fall wird die Leistung von den Krankenkassen getragen.

Brustultraschall

In bestimmten weiteren Fällen kann eine als Selbstzahlerleistung durchgeführte Mammasonographie sinnvoll sein.

Bei festem, in der Tastuntersuchung eingeschränkt beurteilbarem Brustdrüsengewebe ohne tastbaren Herdbefund oder Veränderung, kann dieser Ultraschall die Tastuntersuchung gut ergänzen.

Trägerinnen von Brustimplantaten ist die regelmäßige Kontrolle des Drüsengewebes und der Implantate zu empfehlen.

Jederzeit steht es Ihnen natürlich auch frei, auch ohne die oben genannten Konstellationen eine Mammasonographie durchführen zu lassen.

Weitere Informationen zu dieser Untersuchung finden Sie unter Gynäkologischer Ultraschall in der erweiterten Krebsvorsorge.

Sprechen Sie mich bitte an, ich berate Sie gern (auch zur Sicherheit und Sensitivität der Methode).

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HPV-Impfung ˅
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HPV-Impfung

Bei den Humanen Papillomaviren (HPV) existieren über 100 verschiedene Sorten. Nach bisherigem Erkenntnisstand können mindestens 22 HPV-Typen (HPV-high risk) bei Menschen, wenn sie über einen längeren Zeitraum nachweisbar sind, oder eine Immunschwäche besteht, über Krebsvorstufen zu Krebs führen. In Folge dessen sind meist langwierige Diagnostiken und medikamentöse und zum Teil operative Therapien notwendig. HPV-high risk Viren können Krebs im Bereich des Gebärmutterhalses, der Vagina, der Vulva, des Anus, der Haut, des Kehlkopfes, der Mundhöhle sowie des Penis auslösen.

Impfspritze auf Impfausweis

Daneben existieren HPV-Viren (low risk), die Genitalwarzen bei Frauen und Männern auslösen können. Diese führen in aller Regel nicht zu einem Krebsleiden. Trotzdem sind aufgrund des Warzenwachstums neben konservativen Therapieversuchen nicht selten Operationen zur Therapie notwendig (Laser-Operation, Kryotherapie, chirurgische Exzision).

Bisher wurden weltweit 260 Millionen Impfungen zum Schutz gegen HPV-Viren durchgeführt. Diese Impfung gilt als „sicher“. Entgegen manchen im Jahr 2007 geäußerter Bedenken konnten keine schwerwiegenden Erkrankungen im zeitlichen Zusammenhang mit der HPV-Impfung nachgewiesen werden. Die Impfung ist eine Prävention, sie ist keine Therapie einer bestehenden HPV-Infektion.

Seit April 2016 steht uns nun der erweiterte nonavalente Impfstoff (Gardasil 9®) zur Verfügung. Dieser erzeugt eine Immunität gegen 7 der am häufigsten auftretenden HPV-high risk- und 2 der häufigsten HPV-low risk-Typen (HPV 6/11/16/18/31/33/45/52/58).

Die initial in Deutschland nur an Mädchen gerichtete Impfempfehlung gilt seit Juni 2018 auch für Jungen. Seit Ende September 2018 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Kostenübernahme als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen, nachdem zuvor durch die Ständige Impfkommission (STIKO) im Juni 2018 entsprechenden Empfehlung ausgesprochen wurde. Das empfohlende Impfalter liegt zwischen 9 und 14 Jahren, versäumte Impfungen sollten bis zum 17. Lebensjahr nachgeholt werden. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten in bestimmten Fällen auch noch danach.

Auch nach dem 18. Geburtstag ist die Impfung von Frauen und Männern gegen eine HPV-Infektion sinnvoll und wichtig. Dieses ist dann zumeist eine Selbstzahlerleistung. Die präventive Wirkung ist nicht abhängig, ob diese vor oder nach dem „ersten Verkehr“ gegeben wird, sie ist zum Beispiel auch nach der Therapie einer HPV-bedingten Krebsvorstufe am Muttermund (zum Beispiel nach einer Operation am Muttermund) zu empfehlen. Die Immunitätsentwicklung nach der Impfung ist allerdings altersabhängig und kann etwas geringer ausfallen, als zu einem frühen Impfzeitpunkt.

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt die HPV-Impfung für alle Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer zwischen dem 9. und 26. Lebensjahr, vorzugsweise mit dem nonavalenten Impfstoff. Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) empfiehlt die Impfung von Mädchen und Jungen zwischen dem 9. bis 14. Lebensjahr (bis 17. Lebensjahr kann „nachgeimpft“ werden), weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass auch außerhalb dieser Altersgrenzen die Möglichkeit der Impfung besteht.[8] [9] [10]

In Australien, Österreich und Kanada werden im Rahmen von Schulimpfprogrammen Mädchen und Jungen flächendeckend geimpft. Damit konnte eine Reduktion der HPV-bedingten Erkrankungen um 87 % (Australien) erreicht werden.

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Impfung gegen wiederkehrende Infektionen der Scheide ˅
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Impfung gegen wiederkehrende Infektionen der Scheide

Wenn die üblichen Hygiene- und Therapiemaßnahmen ein ständiges Wiederkehren von Scheideninfektionen (bakterielle Infektionen sowie Pilzinfektionen) nicht verhindern, dann kann auch an eine Impfung mit dem Impfstoff Gynatren® gedacht werden.[11]

Diese erzeugt durch die Impfung inaktivierter Keime verschiedener Laktobazillus-Stämme die Bildung spezifischer Antikörper. Diese richten sich in erster Linie gegen aberrante Stämme der Döderlein-Flora, die nicht zum physiologischen Milieu beitragen. Außerdem werden über Kreuzreaktionen auch pathogene Erreger eliminiert.

Auf diese Weise entsteht eine verstärkte lokale Immunität im Scheidenbereich und stärkt die normale, die Frau schützende Scheidenflora. Diese Impfung gilt als sicher und wurde in umfangreichen Studien getestet.

Diese Leistung wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.

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Test auf sexuell übertragbare Erkrankungen (STD) ˅
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Test auf sexuell übertragbare Erkrankungen (STD) wie HPV, Lues, Chlamydien, Gonorrhoe, HIV, Hepatitis

Wenn Sie die Befürchtung haben, sich mit einer übertragbaren Krankheit wie zum Beispiel HPV, HSV, Lues, Chlamydien, Gonorrhoe, HIV oder Hepatitis angesteckt zu haben, dann sprechen Sie mich bitte an.[12]

Ich berate Sie gern, in welchen Situationen diese Tests auf sexuell übertragbare Erkrankungen von den Krankenkassen übernommen werden oder diese Selbstzahlerleistungen sind. In jedem Fall ist eine Testung sinnvoll.

Bitte denken Sie auch an das Thema Verhütung.

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Bescheinigungen

Die Ausstellungen von ärztlichen Bescheinigungen und Gutachten zum Beispiel für Ihre Versicherung, Ihr Sportstudio, die Fluggesellschaft, Reisebescheinigungen sowie bestimmte Bescheinigungen für Ihren Arbeitgeber sind nicht Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem bemühen wir uns, diese für Sie auszustellen.

Bitte sprechen Sie uns an.

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Ferticheck

Das durchschnittliche Alter der werdenden Mutter in Deutschland liegt aktuell bei 29 Jahren, Tendenz steigend. Viele Frauen wünschen sich besonders ab dem 35. Lebensjahr eine Aussage zu ihrer Fertilität, insbesondere wenn der geplante Kinderwunsch noch nicht realisiert wurde.

Hierzu kann auf Ihren Wunsch eine kombinierte Hormonanalyse zusammen mit einem gynäkologischen periovariellen Ultraschall erfolgen. Dabei wird neben der funktionellen Beurteilung der Genitalorgane auch die Anzahl der antralen Follikel (Follikelreserve) bestimmt. In einem zweiten ausführlichen Auswertungsgespräch können wir dann die vorliegende anatomische und hormonelle Situation besprechen und insbesondere auf ihre noch vorhandene Follikelreserve (Eizellanzahl und -aktivität) eingehen.

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