Gynäkologischer Ultraschall in der erweiterten Krebsvorsorge
Der gynäkologische Ultraschall ist bei der Abklärung des Verdachtes auf krankhafte Veränderungen der Genitalorgane oder deren Verlaufskontrolle sowie im Rahmen der Krebsnachsorge eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus kann dieser Ultraschall bei vielen anderen Fragestellungen im Rahmen einer Selbstzahlerleistung sinnvoll eingesetzt werden.
Beim Auftreten von genitalen Karzinomen bei entfernteren weiblichen Verwandten (z.B. Großmutter, Tante, Cousine usw. ) kann er über das Maß der Regelversorgung hinaus diagnostische Fragen beantworten.
Während der Durchführung einer systemischen Hormonersatztherapie werden nach Eintritt der natürlichen Wechseljahre die hormonabhängigen Organe wie die Gebärmutter, die Eierstöcke und das Brustdrüsengewebe über den von Ihrem Körper hinaus vorgesehenen Zeitpunkt hormonell angesprochen. Deshalb sollten diese Organe während der Hormonersatztherapie gezielt und genauer überwacht werden.
Wenn Sie zu den Frauen gehören, die insbesondere stammbetont adipös sind, ist die genitale Tastuntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge in ihrer Aussage eingeschränkt. Hier ist eine zusätzliche Sonographie als Ergänzung sinnvoll.
Beim Vorliegen einer Stenose des Gebärmutterhalses (deutliche Verengung oder Verschluss) zum Beispiel nach Konisation oder auch bei einigen Frauen spontan im Alter kann das Endometrium (Gebärmutterschleimhaut) dadurch kaum durch den Zellabstrich beurteilt werden. Hier besteht die Möglichkeit mittels Sonographie der Gebärmutter und des Endometriums und wenn gewünscht auch der Eierstöcke, die Krebsvorsorge sinnvoll zu ergänzen.
Natürlich können Sie sich einfach jederzeit wünschen, auch wenn keine dieser Konstellationen vorliegt, einen Ultraschall der Genitalorgane in Ergänzung zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen.
Sprechen Sie mich bitte an, ich berate Sie gern.