Dr. med. Cora Pfisterer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Informationen

Stand:
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Neue Krebsfrüherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs ab dem 1.1.2020

Der Gemeinsame Bundesausschuß (GBA) hat am 22.11.2018 mit Wirkung zum 1.1.2020 die Änderung der Krebsfrüherkennungsuntersuchung im Primärscreening für Zervixkarzinom beschlossen.[1]

Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung wird allen Frauen weiterhin ab dem 20. Geburtstag angeboten und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Neu ist, dass sich die Art der Probenentnahmen sowie die Untersuchungsintervalle zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs nach dem Alter der Frau richten.

Neben der Änderung des Umfanges der Vorsorgeuntersuchungen enthält das neue Programm bei auffälligem Befund ein strukturiertes Abklärungssystem, ein komplexes Datenerfassungssystem sowie ein Einladungssystem der Frauen zur Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs (über die Krankenkassen) aller 5 Jahre (zuletzt im 65. Lebensjahr). Trotzdem gibt es explizit keine Altersbeschränkung für diese Untersuchungen, insbesondere auch nicht für ältere Frauen.

Bitte lesen Sie hierzu die nachfolgende Information zur Krebsfrüherkennung „Ablauf der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung für alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr entsprechend ihrem Alter“.

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Ablauf der jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung für alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr entsprechend ihrem Alter

20-29. Lebensjahr (keine wesentliche Änderung zu bisherigen Ablauf):

  • gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden, Vorerkrankungen)
  • gynäkologische Untersuchung sowie Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test)
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisses mit der Frau sowie deren Beratung
  • Verändert ab dem Jahr 2020: bei auffälligem Befund Abklärung nach vorgeschriebenem Algorithmus

30-34. Lebensjahr (keine wesentliche Änderung zu bisherigen Ablauf):

  • gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden, Vorerkrankungen)
  • Untersuchung von Brusthaut, Brustwarzen, Abtasten des Brustdrüsengewebes und zugehörigen Lymphknotenregionen
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • gynäkologische Untersuchung sowie Untersuchung der genitalen Hautregion
  • Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test)
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisses mit der Frau sowie deren Beratung
  • Verändert ab dem Jahr 2020: bei auffälligem Befund Abklärung nach vorgeschriebenem Algorithmus

ab dem 35. Lebensjahr (Änderung zum bisherigen Ablauf):

  • jährliche Vorstellung zur Untersuchung
  • gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden, Vorerkrankungen)
  • Untersuchung von Brusthaut, Brustwarzen, Abtasten des Brustdrüsengewebes und zugehörigen Lymphknotenregionen, gegebenenfalls Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • gynäkologische Untersuchung sowie Untersuchung der genitalen Hautregion

Verändert ab dem Jahr 2020:

  • im 1. Jahr des neuen Screenings: Ko-Testung, d.h. Entnahme sowohl eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test), als auch eines HPV-Testes (Test auf Humane Papillomaviren, HPV) vom Gebärmutterhals (Virustest, Verwendung einer kleinen weichen Bürste)
  • bei unauffälliger Ko-Testung im 1. Jahr des neuen Screenings entfällt im 2. und 3. Jahr des Screenings die Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test). Über mögliche Vor- und Nachteile dieser Änderung in ihrem individuellen Fall beraten wir Sie gern.
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisses mit der Frau sowie deren Beratung
  • bei auffälligen Befunden Abklärung nach dem vorgeschriebenen Algorithmus (Kolposkopie, zusätzliche Untersuchungen, gegebenenfalls histologische Sicherung)

ab dem 50. Lebensjahr

  • jährliche Vorstellung zur Untersuchung
  • gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden, Vorerkrankungen)
  • Untersuchung von Brusthaut, Brustwarzen, Abtasten des Brustdrüsengewebes und zugehörigen Lymphknotenregionen, gegebenenfalls Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Einladung zum Mammographie-Screening aller 2 Jahre im Alter von 50-69 Jahren
  • Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung und jährliche Untersuchung auf Blut im Stuhl (iFOBT)
  • gynäkologische Untersuchung sowie Untersuchung der genitalen Hautregion

Verändert ab dem Jahr 2020:

  • im 1. Jahr des neuen Screenings: Ko-Testung, d.h. Entnahme sowohl eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test), als auch eines HPV-Testes (Test auf Humane Papillomaviren, HPV) vom Gebärmutterhals (Virustest, Verwendung einer kleinen weichen Bürste)
  • bei unauffälliger Ko-Testung im 1. Jahr des neuen Screenings entfällt im 2. und 3. Jahr des Screenings die Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Gebärmuttermund und -hals („Zelltest“, Pap-Test). Über mögliche Vor- und Nachteile dieser Änderung in ihrem individuellen Fall beraten wir Sie gern.
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisses mit der Frau sowie deren Beratung
  • bei auffälligen Befunden Abklärung nach dem vorgeschriebenen Algorithmus (Kolposkopie, zusätzliche Untersuchungen, gegebenenfalls histologische Sicherung)
  • es besteht keine Altersbeschränkung gerade auch für ältere Frauen, denn je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, um so besser sind die Heilungschancen

ab dem 55. Lebensjahr

  • Alle Untersuchungen wie ab dem 50. Lebensjahr
  • Überweisung zu zwei Darmspieglungen zur Früherkennung von Darmkrebs im Abstand von mindestens 10 Jahren oder Untersuchung auf Blut im Stuhl (iFOBT) aller 2 Jahre, wenn keine Darmspieglung erfolgt ist.

Erläuterungen

Es werden verpflichtend die Daten aller Frauen, die am Krebsfrüherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs teilnehmen, über 6 Jahre erfasst. Danach findet eine Auswertung statt und das neue Primärscreening wird dann auf seine Effektivität zur Senkung der Inzidenz und Mortalität in Bezug auf Gebärmutterhalskrebs sowie der gegebenenfalls auch stattgefundenen Überdiagnostik bewertet.

Zelltest, Pap-Test

Seit Jahren praktiziertes sehr erfolgreiches Verfahren. Zellen werden mittels Wattetupfer und /oder Bürsten vom Gebärmuttermund und –hals entnommen, zur zytologischen Untersuchung vorbereitet, ins Labor geschickt und dort auf Zellveränderungen überprüft. Es findet eine Einschätzung nach der Einteilung des griechischen Arztes Papanicolaou (Pap-Stufen I-V, aktuell Münchner Nomenklatur III für die zytologische Diagnostik der Zervix, Stand 2014) statt. Es wird beurteilt, ob Veränderungen im Sinne von Krebsvorstufen vorliegen. Auch Infektionen oder Hormonmangelsituationen können das Testergebnis beeinflussen. Danach werden Sie beraten, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen stattfinden sollen.

Durch dieses bisher jährlich durchgeführte Verfahren konnte in Deutschland die Erkrankungsrate und die Schwere der Erkrankungsfälle an Gebärmutterhalskrebs, aber auch anderer, nicht virusausgelöster Formen von Unterleibskrebs stark gesenkt werden.

HPV-Test

Durch eine feine Bürste wird am Gebärmutterhals (in der gleichen Untersuchung mit dem Pap-Test) vorsichtig Material entnommen, aufbereitet und ins Labor zur Untersuchung geschickt.

Humane Papilloma Viren (HPV), insbesondere deren high-risk-Formen, können beim Menschen über Krebsvorstufen zu Krebs am Gebärmuttermund bzw.-hals, der Scheide, der Vulva, am Anus, am Kehlkopf, am Mundboden und am Penis führen. Die HPV- low-risk Formen sind Auslöser der verbreiteten Genitalwarzen.

Eine Besiedlung mit diesen Viren bedeutet aber nicht gleichzeitig eine Erkrankung!

Bei über 90 Prozent der Frauen, bei denen diese Viren nachgewiesen werden, werden die Viren im Laufe von Monaten erfolgreich durch das Immunsystem bekämpft und es findet keine Erkrankung (Krebsvorstufe, Krebs) statt. In diesem Zeitraum sind aber zusätzliche Untersuchungen notwendig.

Schützen kann vor dieser Erkrankung die von den Krankenkassen aktuell bis zum 18. Geburtstag übernommene HPV-Impfung (Gardasil 9®). Diese kann auch zu einem späteren Zeitpunkt verabreicht werden. Hierzu bedarf es einer individuellen Beratung. (ist dann ggf. auch eine Privatleistung)

Prinzipiell gilt

Nehmen Sie bitte Ihr Recht zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahr. Wir beraten Sie gern zu den einzelnen Methoden, Änderungen im Ablauf, den möglichen Vor- und Nachteilen der Änderungen in Ihrem individuellen Fall, Impfungen und weiteren diagnostischen Methoden.

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Krebsfrüherkennung nach operativer Entfernung des Gebärmutterhalses und der Gebärmutter ˅
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Sonderfall: Krebsfrüherkennung nach operativer Entfernung des Gebärmutterhalses und der Gebärmutter

Wurden der Gebärmutterhals und die Gebärmutter entfernt, ist folgender Ablauf der Krebsfrüherkennungsuntersuchung vorgesehen:

  • jährliche Vorstellung zur Untersuchung
  • gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden, Vorerkrankungen)
  • Untersuchung von Brusthaut, Brustwarzen, Abtasten des Brustdrüsengewebes und zugehörigen Lymphknotenregionen, gegebenenfalls Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • gynäkologische Untersuchung sowie Untersuchung der genitalen Hautregion
  • je nach Altersstufe Einladung zum Mammographiescreening und Durchführung der Darmkrebsvorsorge (siehe Abschnitt 50. bzw. 55. Lebensjahr)
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisses mit der Frau sowie deren Beratung
  • es besteht keine Altersbeschränkung gerade auch für ältere Frauen, denn je früher eine Krebserkrankung erkannt wird, um so besser sind die Heilungschancen
  • die Entnahme eines zytologischen Abstriches vom Scheidenstumpf („Zelltest“, Pap-Test) entfällt. Über mögliche Vor- und Nachteile dieser Änderung in ihrem individuellen Fall beraten wir Sie gern. In manchen Fallkonstellationen besteht eine kurative Indikation zur weiteren Durchführung dieses Abstriches.
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