Individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL
Die hier aufgeführten Leistungen sind in der Regel individuelle Gesundheitsleistungen. (In bestimmten Fallkonstellationen werden einige dieser Leistungen auch von der Krankenkasse erstattet.) Für weitere Informationen über unsere Selbstzahlerleistungen wählen Sie bitte einen der oben stehenden Bereiche aus.
Was sind IGe-Leistungen?
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, die aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Ihren Wunsch erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse. Die Kosten für diese Behandlungen sind von Ihnen zu begleichen. Deshalb werden diese Leistungen auch als Selbstzahlerleistungen bezeichnet.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gegeben und sie wie folgt definiert:
IGe-Leistungen sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, dennoch von Patientinnen und Patienten nachgefragt werden, ärztlich empfehlenswert oder aufgrund des Patientenwunsches ärztlich vertretbar sind.
Ablauf bei Inanspruchnahme
Wir informieren und beraten Sie auch gerne persönlich über den Sinn, den genauen Inhalt und den Preis der IGe-Leistungen. Möchten Sie eine IGe-Leistung in Anspruch nehmen, bekommen Sie zunächst einen Behandlungsvertrag. Nach der Behandlung steht Ihnen eine Rechnung nach GOÄ über die erbrachten Leistungen zu.