Dr. med. Cora Pfisterer

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Leistungen

Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien ˅
Schwangerschaftsvorsorge entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien ˄

Schwangerschaftsvorsorge entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien

Wir begleiten Sie durch diese spannende und schöne Zeit, beraten Sie und führen die Mutterschaftsvorsorge entsprechend der geltenden Bestimmungen durch. Diese beinhaltet neben regelmäßigen Kontrollen der mütterlichen Gesundheit (Blutdruckmessung, Laboruntersuchungen, „Zuckertest“, ggf. Urinuntersuchungen) die Überwachung des guten kindlichen Wachstums mittels Ultraschall und CTG (Cardiotokographie). Wir beraten Sie auch gern zur Auswahl der Geburtsklinik und Fragen zur Geburt.

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Zusätzliche Ultraschall-Untersuchung, Doppler- und Duplexuntersuchung ˅
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Zusätzliche Ultraschall-Untersuchung, Doppler- und Duplexuntersuchung

Bei manchen Schwangerschaftsverläufen sind mehr als die gesetzlich vorgegebenen drei Ultraschalluntersuchungen des Kindes notwendig. Diese betreffen zumeist die Sicherstellung des normalen Wachstums des oder der Kinder, Kontrolle des Fruchtwassers oder der Plazenta. Nicht selten ist zur Kontrolle der normalen Durchblutung von Nabelschnur, Plazenta und kindlichen Gefäßen eine sonographische Doppler- oder Duplexuntersuchung dieser Gefäße notwendig.

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Blutzuckerbelastungstest ˅
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Blutzuckerbelastungstest

Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge wird zwischen der 24. und 28. SSW der orale Glukosetoleranztest als Screeningtest mit 50g Glukose zum Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes durchgeführt. Ausnahme bildet hier ein bereits bekannter Diabetes mellitus der Mutter. Dazu muss die werdende Mutter nicht nüchtern in der Praxis erscheinen und erhält eine Zuckerlösung zu trinken. Nach einer Stunde wird eine Blutuntersuchung durchgeführt.

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Infektionslabor ˅
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Infektionslabor

Bei bestimmten Krankheitserscheinungen der Mutter oder des Kindes sind Labortests auf bespielsweise Toxoplasmose, Cytomegalie, Ringelröteln, Listeriose, Hepatitis, usw. Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Eine Kenntnis des Immunschutzes kann jedoch auch ohne Krankheitssymtome in bestimmten Konstellationen vorteilhaft sein, ist dann jedoch eine Individuelle Gesundheitsleistung. Mehr darüber finden Sie im Bereich "Informationen / Schwangerschaft" unter Beratung und Kontrolle der Immunitätssituation ....

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B-Streptokokkenabstrich ˅
B-Streptokokkenabstrich ˄

B-Streptokokkenabstrich

Einige anamnestische oder klinische Auffälligkeiten sind Grund für den Ausschluß von B-Streptokokken in der Vaginalflora der werdenden Mutter im Rahmen der Vorsorge, um eine Neugeboreneninfektion des Kindes unter der Geburt zu verhindern.

Der Abstrich ist in der Regel eine Individuelle Gesundheitsleistung. Mehr darüber finden Sie im Bereich "Informationen / Schwangerschaft" unter B-Streptokokken-Abstrich.

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